Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cleanify.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Anwendungsbereich

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der WeDo Holding Ltd. als rechtmässige Betreiberin von cleanify.ch (www.creanify.ch) und einem Werbeauftraggeber (im folgenden «Auftraggeber» genannt) für die Lieferung von Werbung auf der Webseite des Portals Cleanify.ch (www.cleanify.ch). Alle Leistungen der WeDo Holding Ltd. unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende respektive zusätzliche Bedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

Mit der Benutzung der Dienstleistung und/oder Unterzeichnung des Vertrages respektive der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehältlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner der WeDo Holding Ltd. nach diesen AGBs.

Die WeDo Holding Ltd. ist berechtigt, die vorliegenden AGBs jederzeit zu ändern. Die WeDo Holding Ltd. wird ihre Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich über die Änderung unterrichten.

  1. Produkte und Dienstleistungen

Die einzelnen Werbeformen sowie die Lieferbedingungen werden jeweils auf www.cleanify.ch publiziert.

Am Ende jeder Kampagne liefert die WeDo Holding Ltd. dem Auftraggeber einen Schlussreport über die erbrachten Leistungen. Ist eine Werbeagentur beteiligt, so ist diese verpflichtet, den Schlussreport an den Werbetreibenden weiterzuleiten.

Wünscht der Auftraggeber Zugriff auf das Advertising Tool, so bedarf dies einer expliziten schriftlichen Vereinbarung.

  1. Ablehnungsbefugnis / Aussetzung der Dienstleistung

Die WeDo Holding Ltd. hat das Recht, Werbebuchungen jederzeit ohne Begründung abzulehnen. Stellt die WeDo Holding Ltd. eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung der Dienstleistung fest, ist die WeDo Holding Ltd. berechtigt, ihre Dienstleistung jederzeit auszusetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Schadenersatz und weitere Ansprüche von der WeDo Holding Ltd. bleiben vorbehalten.

Die WeDo Holding Ltd. ist ausserdem berechtigt, ihre Dienstleistung mit sofortiger Wirkung für unbestimmte Zeit auszusetzen, falls ein begründeter Verdacht darauf besteht, dass sich der Auftraggeber rechts- oder vertragswidrig verhält. Der Auftraggeber wird über das Aussetzen unterrichtet und hat die mutmassliche rechts- respektive vertragswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit darzulegen.

  1. Gewährleistung und Haftung

Die WeDo Holding Ltd. gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen. Die WeDo Holding Ltd. übernimmt dementsprechend keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren der Dienstleistungen.

Von der Gewährleistung ausgenommen, sind Mängel, welche auf höherer Gewalt beruhen und von der WeDo Holding Ltd. nicht zu vertreten sind, wie beispielsweise Störungen, die entstehen aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Auftraggebers sowie der Kommunikationswege vom Auftraggeber zu den Servern der WeDo Holding Ltd. bzw. der Server der Unternehmer, deren Werbeflächen die WeDo Holding Ltd. vermarktet.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers wird die WeDo Holding Ltd. den Leistungsausfall nachliefern oder den Insertionszeitraum verlängern. Falls eine Nachlieferung oder Verlängerung nicht möglich ist, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den vom Ausfall betroffenen Teil. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die WeDo Holding Ltd. ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und schliesst jegliche Haftung/Gewähr dafür aus.

Die WeDo Holding Ltd. leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

In jedem Fall ausgeschlossen ist die Haftung für indirekten Schaden, für reinen Vermögens schaden und für entgangene Umsätze und entgangenen Gewinn.

Für Missbrauch durch Dritte (z. B. Hacker), für Sicherheitsmängel und für Datenverlust auf dem Übertragungswege leistet die WeDo Holding Ltd. keine Gewähr.

Für den Fall, dass Werbemittel auf einem Server eines Dritten liegen (sog. Redirect-Verfahren) übernimmt die WeDo Holding Ltd. keine Haftung für die Auslieferung von Daten über das Internet.

  1. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die geschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt diese als genehmigt.

  1. Pflichten des Auftraggebers
  • Generell

Der Auftraggeber ist für alle Informationen verantwortlich, die er, oder von ihm beauftragte Dritte, durch die WeDo Holding Ltd. übermitteln oder bearbeiten lässt. Die Werbung darf nur redliche, wahre und nicht anstössige Informationen enthalten. Es sind die Grundsätze der schweizerischen Lauterkeitskommission über die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation einzuhalten.

Rechtswidrige sowie unsittliche Informationen (z.B. Gewaltdarstellung, Pornographie, Rassismus, illegale Tabak- oder Alkoholwerbung, etc.), unlauterer Wettbewerb, unlautere Massenwerbung (Spamming), die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. von Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechten, etc.) sowie Werbung für politische Angelegenheiten sind untersagt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt.

Der Auftraggeber stellt die WeDo Holding Ltd. auf erstes Anfordern hin frei von allen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können und haftet selbständig für die daraus entstandenen Schäden (allfällige Gerichts- und Anwaltskosten miteingeschlossen). Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber ist für die Beschaffung und Einrichtung seiner Anschlüsse, Soft- und Hardware etc. verantwortlich. Die WeDo Holding Ltd. übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit allen Endgeräten und Einstellungen des Auftragnehmers einwandfrei möglich ist.

  • Bereitstellung Werbemittel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbevorlagen rechtzeitig im vereinbarten Format und in der endgültig digitalen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Werbung muss den Gestaltungsvorlagen auf www.cleanify.ch entsprechen und darf die gebuchte Werbefläche nicht überschreiten. Die vom Auftragnehmer einzuhaltenden Anlieferungsfristen sind in den Lieferbedingungen geregelt.

Der Inhalt des Werbemittels darf nachträglich nur dann abgeändert werden, wenn dies mit der WeDo Holding Ltd. abgesprochen und schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Webseiten, auf welche im Rahmen der Kampagne verwiesen wird (Verlinkung), spätestens bei Beginn der Aktion in Betrieb sind.

  • Das Mindestbuchungsvolumen beträgt 3 Jahre.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vom Auftraggeber zu leistende Vergütung bestimmt sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste, welche auf www.cleanify.ch publiziert ist, sofern keine schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Die Kosten für Standardwerbung stellt die WeDo Holding Ltd. dem Auftraggeber zu Beginn der Kampagne in Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Der Auftraggeber kommt bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ohne weiteres in Verzug. Die WeDo Holding Ltd. ist berechtigt, weitere Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ohne Vorankündigung und ohne Schadenersatzfolge einzustellen.

Die Verrechnung von Forderungen des Auftragnehmers mit Ansprüchen der WeDo Holding Ltd. ist ausgeschlossen.

  1. Terminverschiebung

Eine Terminverschiebung muss schriftlich erfolgen und ist nur möglich bis drei Werktage vor dem ursprünglich vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.

  1. Vertragsdauer/Kündigung
  • Vertragsdauer

Vertragsbeginn- und Vertragsdauer ergeben sich aus dem Vertrag oder aus der Auftragsbestätigung.

  • Ordentliche Kündigung

Bei fest vereinbarter Laufzeit erlischt der Vertrag automatisch auf das Ende der Laufzeit. Bei vereinbarter Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der Mindestvertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht per Ende der Mindestvertragsdauer schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Dasselbe gilt auch für Verträge mit unbestimmter Laufzeit ohne Mindestvertragsdauer.

  • Ausserordentliche Kündigung

Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vor behalten.

  1. Geheimhaltungspflichten/Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen, während der Dauer dieser Vereinbarung sowie nach deren Beendigung sämtliche Daten bzw. Informationen der anderen Partei, die sie in Vertragserfüllung erhalten haben, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als der Vertragserfüllung zu benützen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden.

Geltende Datenschutzbestimmungen sind ein zuhalten.

  1. Abschliessende Bestimmungen

Die WeDo Holding Ltd. kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

Erfüllungsort ist der Sitz der WeDo Holding Ltd., Zweigniederlassung Bern.

Vertragsänderungen und -ergänzungen sind nur in Schriftform gültig.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Gesellschaften innerhalb eines Konzerns gelten nicht als Dritte.

Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Vertrages und den AGB hat die Vertragsurkunde Vorrang.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB)  berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen den Parteien unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichts stand ist Bern und es wird, soweit gesetzlich zulässig, das Handelsgericht Bern als zuständig erklärt.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise exkl. 8% MwSt.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Aufschaltung der Kampagne.

Zahlungsziel: 30 Tage