1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Creatify AG, Holenackerstrasse 25, 3027 Bern, eingetragen im Handelsregister des Kantons Bern unter CHE-331.002.835 (nachfolgend «cleanify.ch» oder «Betreiberin»), und den Nutzern der Plattform cleanify.ch. Sie gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen (NB).
1.2 Definitionen
- Plattform: Die unter cleanify.ch betriebene Web-Applikation samt zugehöriger Portale (Kundenportal, Partnerportal, CRM).
- Kunde: Natürliche oder juristische Person, die über die Plattform Reinigungsdienstleistungen nachfragt – als Privatperson oder als Geschäftskunde (Firmenkonto mit Organisation).
- Partner: Im Handelsregister eingetragenes oder als Einzelunternehmen tätiges Reinigungsunternehmen, das sich auf der Plattform registriert hat und Kunden Offerten unterbreitet.
- Lead / Anfrage: Eine durch den Kunden erstellte Reinigungsanfrage (invitatio ad offerendum), die an geeignete Partner vermittelt wird.
- Offerte: Ein verbindliches Angebot im Sinne von Art. 3 OR eines Partners an einen Kunden mit Preisangabe und Leistungsbeschreibung.
- Reinigungsvertrag: Der durch Offertannahme zwischen Kunde und Partner zustande gekommene Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) oder Auftrag (Art. 394 ff. OR).
- CRM-Dienste: Die von cleanify.ch angebotenen professionellen Geschäftsverwaltungstools für Partner (Kundenstamm, Aufträge, Rechnungsstellung, Zahlungsabgleich, Buchhaltung).
1.3 Rangordnung
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den NB gehen die AGB vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen cleanify.ch und dem Nutzer (z. B. Partnerverträge) gehen sowohl den AGB als auch den NB vor. Subsidiär gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vermittlungsplattform
cleanify.ch betreibt eine zweiseitige Vermittlungsplattform (Nachweis- und Vermittlungsmäklerei gemäss Art. 412 ff. OR), die Kunden und Reinigungsunternehmen in der Schweiz zusammenführt. Die Kernleistungen umfassen:
- Automatisches und manuelles Matching von Kundenanfragen mit regionalen Reinigungsunternehmen nach Kanton und Dienstleistungskategorie
- Bereitstellung einer anonymen Angebotsphase zum Schutz der Kundenprivatsphäre (Art. 6 DSG)
- Integriertes Nachrichtensystem für die Kommunikation zwischen den Parteien
- Moderiertes Bewertungssystem zur Förderung der Transparenz
2.2 Professionelle CRM-Dienste für Partner
Über die Vermittlung hinaus bietet cleanify.ch registrierten Partnern professionelle Geschäftswerkzeuge:
- Kundenverwaltung: Erfassung und Pflege eigener Kunden (unabhängig von Cleanify-Leads), Kontaktpersonen und Kundenhistorie.
- Offert- und Auftragswesen: Erstellung professioneller Offerten mit Positionierung, Umwandlung in Aufträge, Terminplanung und Mitarbeiterzuweisung.
- Rechnungsstellung mit QR-Rechnung: Erstellung von Rechnungen im Schweizer QR-Bill-Standard gemäss den Vorgaben von SIX, inkl. QRR-Referenz und IBAN-Integration.
- Zahlungsabgleich: Import von Bankauszügen im CAMT053-Format (ISO 20022) mit automatischem Abgleich der Zahlungseingänge anhand der QRR-Referenz.
- Mitarbeiterverwaltung: Erfassung von Mitarbeitern, Rollenzuweisung (Mitarbeiter, Teamleiter, Admin) und Einsatzplanung.
- Buchhaltung: Kontenplan, Journalbuchungen im Doppik-System und automatische Verbuchung von Rechnungen und Zahlungseingängen.
3. Vertragsschluss
3.1 Nutzungsvertrag mit cleanify.ch
Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und cleanify.ch kommt mit der erfolgreichen Registrierung zustande (Art. 1 Abs. 1 OR). Die Registrierung erfolgt per E-Mail-Verifizierung mit Einmalcode.
3.2 Reinigungsvertrag zwischen Kunde und Partner
Durch die Annahme einer Offerte durch den Kunden kommt ein Reinigungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Partner zustande (Art. 1 OR). cleanify.ch ist nicht Partei dieses Vertrags (Art. 412 Abs. 2 OR) und haftet weder für dessen Erfüllung noch für Mängel an der erbrachten Reinigungsdienstleistung.
Die Erstellung einer Anfrage stellt lediglich eine invitatio ad offerendum dar und begründet keinerlei Vertragspflicht gegenüber einem Reinigungsunternehmen.
3.3 Verbindlichkeit der Offertannahme
Pro Anfrage kann der Kunde genau eine Offerte annehmen (Art. 1 OR). Mit der Annahme werden sämtliche übrigen Offerten für dieselbe Anfrage automatisch abgelehnt. Die Annahme ist verbindlich und kann über die Plattform nicht widerrufen werden; vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Widerrufsrechte.
4. Preise und Gebühren
4.1 Für Kunden
Die Nutzung der Plattform ist für Kunden vollständig kostenlos – einschliesslich Erstellung von Anfragen, Offertvergleich, Nachrichtensystem und Bewertungen. Kunden zahlen ausschliesslich den mit dem Reinigungsunternehmen vereinbarten Preis für die Dienstleistung.
4.2 Für Partner – Vermittlungsdienste
Die erste Offerte auf der Plattform ist für Partner kostenlos. Für die fortgesetzte Nutzung der Vermittlungsdienste fallen Gebühren gemäss dem jeweils gültigen Preismodell an, welches eine oder mehrere der folgenden Komponenten umfassen kann:
- Monatsabonnement: Pauschale für den Zugang zu Leads und die Offertstellung.
- Vermittlungsprovision (Mäklerlohn): Prozentuale Beteiligung am Netto-Auftragswert bei erfolgreicher Vermittlung (Art. 413 Abs. 1 OR). Der Provisionsanspruch entsteht mit der Annahme einer Offerte durch den Kunden.
Die konkreten Tarife werden im Partnervertrag festgehalten und dem Partner bei Registrierung transparent kommuniziert. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Art. 24 MWSTG).
4.3 Für Partner – CRM-Dienste
Die professionellen CRM-Dienste (Kundenverwaltung, Rechnungsstellung, Buchhaltung, Zahlungsabgleich, Mitarbeiterverwaltung) sind Bestandteil des Professional-Abonnements. Umfang und Preis richten sich nach dem gewählten Abonnementplan.
4.4 Preisänderungen
Preisänderungen werden den Partnern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Partner ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungsstellung
Rechnungen von cleanify.ch an Partner werden monatlich oder gemäss vereinbartem Turnus per E-Mail zugestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart (Art. 75 OR).
5.2 Zahlungsverzug
Der Partner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungsfrist auf einen bestimmten Verfalltag festgesetzt ist (Art. 102 Abs. 2 OR). Ab Verzugseintritt ist ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet (Art. 104 Abs. 1 OR). cleanify.ch behält sich vor, den Plattformzugang (einschliesslich Lead-Zugang und CRM-Dienste) bei offenen Forderungen ganz oder teilweise einzuschränken (Zurückbehaltungsrecht, Art. 82 OR).
5.3 Mahnwesen und Inkasso
Zahlungserinnerungen werden nach 30, 45 und 60 Tagen per E-Mail versendet. Ab der zweiten Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben werden. Nach erfolgloser dritter Mahnung behält sich cleanify.ch das Recht vor, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten (Art. 164 Abs. 1 OR) oder auf dem Betreibungsweg geltend zu machen (SchKG).
6. Vermittlungsleistung und Anonymität
6.1 Matching-Prozess
Beim automatischen Matching wählt cleanify.ch Partner anhand von Kanton und Dienstleistungskategorie aus. cleanify.ch schuldet eine sorgfältige Vermittlungstätigkeit (Art. 412 OR), garantiert jedoch weder eine Mindestanzahl an Offerten für den Kunden noch eine Mindestanzahl an Leads für den Partner.
6.2 Anonymitätsgarantie
Die Identität und die Kontaktdaten des Kunden werden während der gesamten Angebots- und Verhandlungsphase gegenüber den Reinigungsunternehmen geschützt (Art. 6 DSG: Zweckbindungsgrundsatz). Die Offenlegung erfolgt ausschliesslich an das Unternehmen, dessen Offerte angenommen wird, und erst im Zeitpunkt der Annahme. Diese Anonymitätsgarantie ist ein zentraler und wesentlicher Bestandteil des Plattformkonzepts.
6.3 Umgehungsverbot und Konventionalstrafe
Es ist beiden Parteien untersagt, die Plattform zu umgehen – namentlich durch den Austausch direkter Kontaktdaten vor der Auftragserteilung oder durch die ausserplattformliche Kontaktaufnahme auf Basis von über die Plattform erlangten Informationen.
Verstösse gegen das Umgehungsverbot berechtigen cleanify.ch zur sofortigen Kontosperrung und zur Geltendmachung einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 5'000.– pro Verstoss (Art. 160 Abs. 1 OR). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten (Art. 161 Abs. 2 OR).
7. CRM-Dienste für Partner
7.1 Datenhoheit und Verantwortlichkeit
Sämtliche vom Partner in den CRM-Diensten erfassten Daten (Kundendaten, Offerten, Rechnungen, Buchhaltungsdaten) verbleiben im Eigentum des Partners. cleanify.ch bearbeitet diese Daten ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Partners (Auftragsbearbeitung gemäss Art. 9 DSG). Der Partner bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm erfassten Personendaten.
7.2 QR-Rechnung und Zahlungsverkehr
Die Rechnungsstellung mit QR-Bill erfolgt auf Basis der vom Partner hinterlegten IBAN und Firmendaten, gemäss den Vorgaben des Swiss Payment Standards von SIX. cleanify.ch generiert QRR-Referenznummern für den automatisierten Zahlungsabgleich. Der Partner ist für die Korrektheit der hinterlegten Bankdaten verantwortlich und haftet für Schäden aus fehlerhaften Angaben.
7.3 Bankimport (CAMT053)
Der automatisierte Abgleich von Banktransaktionen erfolgt auf Basis importierter CAMT053-Dateien (ISO 20022). cleanify.ch haftet nicht für fehlerhafte Zuordnungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Bankdaten zurückzuführen sind. Der Partner ist verpflichtet, den automatischen Abgleich regelmässig zu prüfen und Abweichungen unverzüglich zu korrigieren.
7.4 Buchhaltung
Die Buchhaltungsfunktionen dienen der internen Geschäftsführung des Partners und ersetzen weder eine professionelle Buchführung gemäss Art. 957 ff. OR noch die Prüfung durch eine Revisionsstelle. Der Partner ist eigenverantwortlich für die Korrektheit seiner Buchführung und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Art. 958f OR: 10 Jahre).
7.5 Datenexport und Datenportabilität
Der Partner kann seine Daten (Kunden, Offerten, Aufträge, Rechnungen) jederzeit im CSV-Format exportieren. Bei Vertragsbeendigung stellt cleanify.ch dem Partner die Möglichkeit zum vollständigen Datenexport während einer Übergangsfrist von 30 Tagen bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
8. Bewertungssystem
8.1 Veröffentlichung und Berechnung
Bewertungen von Kunden werden nach redaktioneller Prüfung durch cleanify.ch veröffentlicht. Die Gesamtbewertung eines Partners berechnet sich aus dem arithmetischen Mittel aller genehmigten Einzelbewertungen in den Kategorien Arbeitsqualität, Administration, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kundenfreundlichkeit.
8.2 Beanstandung durch Partner
Partner haben das Recht, Bewertungen zu beanstanden, die gegen die NB oder gegen geltendes Recht verstossen – insbesondere gegen Art. 28 ZGB (Persönlichkeitsschutz) oder Art. 3 UWG (unlautere Geschäftspraktiken). cleanify.ch prüft Beanstandungen innert 10 Arbeitstagen und informiert beide Parteien über das Ergebnis.
8.3 Google-Bewertungen (Drittinhalte)
Ergänzend zu den plattformeigenen Bewertungen zeigt cleanify.ch auf Unternehmensprofilen öffentlich zugängliche Bewertungen von Google (Google Maps / Google Business Profile) an. Diese werden als Drittinhalte gekennzeichnet, nicht in die Berechnung der Cleanify-Gesamtbewertung einbezogen und von cleanify.ch weder redaktionell geprüft noch inhaltlich verändert. cleanify.ch übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Bewertungen. Beanstandungen sind direkt an Google zu richten.
8.4 Keine Löschungspflicht bei negativen Bewertungen
Negative, aber wahrheitsgemässe und sachliche Bewertungen stellen keinen Löschungsgrund dar. cleanify.ch ist nicht verpflichtet, Bewertungen allein aufgrund des Wunsches des bewerteten Partners zu entfernen. Dies gilt sowohl für Cleanify-Bewertungen als auch für die Anzeige von Google-Bewertungen.
9. Garantie und Haftung
9.1 Keine Vermittlungsgarantie
cleanify.ch garantiert weder den Abschluss eines Reinigungsvertrags noch die Qualität, Zuverlässigkeit oder termingerechte Erfüllung der vermittelten Dienstleistungen. Reklamationen bezüglich der Reinigung richten sich ausschliesslich gegen das betreffende Reinigungsunternehmen (Art. 368 OR; Art. 97 OR).
9.2 Plattformverfügbarkeit
cleanify.ch bemüht sich um einen ununterbrochenen Betrieb (Uptime-Ziel: 99,5%), kann jedoch keine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit abgeben. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab kommuniziert. Höhere Gewalt (Art. 119 OR) befreit cleanify.ch von der Leistungspflicht.
9.3 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von cleanify.ch für vertragliche (Art. 97 ff. OR) und ausservertragliche (Art. 41 ff. OR) Ansprüche ist wie folgt geregelt:
- Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Schäden aus der Nutzung der CRM-Dienste (insbesondere fehlerhafte Rechnungen, Buchungen oder Zahlungszuordnungen).
- Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR).
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die maximale Haftungssumme auf den vom betreffenden Nutzer in den letzten 12 Monaten an cleanify.ch geleisteten Gesamtbetrag beschränkt, mindestens jedoch CHF 100.–.
10. Datenschutz
10.1 Datenschutzerklärung
Die Bearbeitung von Personendaten durch cleanify.ch richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist, sowie nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2 Verantwortlichkeit der Partner bei CRM-Nutzung
Partner, die CRM-Dienste nutzen und dabei Personendaten ihrer eigenen Kunden erfassen, sind datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Art. 5 lit. j DSG. Sie sind eigenverantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere für die Information der betroffenen Personen (Art. 19 DSG), die Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze (Art. 6 DSG) und die Datensicherheit (Art. 8 DSG).
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Kunden
Der Nutzungsvertrag für Kunden gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit durch Löschung des Kontos beendet werden (Art. 404 Abs. 1 OR analog). Offene Anfragen und laufende Kommunikation werden bei Kontolöschung archiviert.
11.2 Partner – ordentliche Kündigung
Partnerverträge und Abonnements richten sich nach den individuell vereinbarten Konditionen. Die ordentliche Kündigung von Abonnements ist zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode möglich und muss schriftlich oder über das Partnerportal erfolgen. Bei Kündigung bleibt der Zugang zu den CRM-Diensten bis zum Ende der bezahlten Periode bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Abonnementsgebühren besteht nicht (Art. 404 Abs. 2 OR analog).
11.3 Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen (Art. 404 Abs. 1 OR). Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
- wesentliche Vertragsverletzungen, die trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht behoben werden
- Verstoss gegen das Umgehungsverbot (Ziff. 6.3)
- Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Gewährung einer Nachlassstundung (Art. 293 ff. SchKG)
- betrügerisches oder strafrechtlich relevantes Verhalten
- wiederholte Verstösse gegen die NB oder diese AGB
11.4 Folgen der Beendigung
Bei Vertragsbeendigung erlischt das Recht zur Nutzung der Plattform. Offene Forderungen von cleanify.ch (Mäklerlohn, Abonnements, Konventionalstrafen) bleiben bestehen. Der Datenexport richtet sich nach Ziff. 7.5. Ansprüche aus bereits geschlossenen Reinigungsverträgen zwischen Kunde und Partner bleiben von der Beendigung unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Art. 20 Abs. 2 OR). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Schriftform und Mitteilungen
Mitteilungen von cleanify.ch an Nutzer erfolgen per E-Mail an die hinterlegte Adresse und gelten als zugestellt. Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich über die Kontoeinstellungen vorzunehmen.
12.3 Abtretung und Übertragung
cleanify.ch ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen (Art. 164 OR). Der Nutzer wird über eine solche Übertragung informiert. Der Nutzer darf seine Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von cleanify.ch übertragen.
12.4 Änderungen der AGB
cleanify.ch behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht ein Partner den Änderungen innert der Mitteilungsfrist, steht ihm ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu. Die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung.
12.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bern, Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände (Art. 32 ZPO).
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