Mietkaution in der Schweiz – die Grundlagen
Die Mietkaution ist ein zentrales Element des Schweizer Mietrechts. Sie dient dem Vermieter als finanzielle Sicherheit für den Fall, dass der Mieter Schäden verursacht, die Wohnung nicht ordnungsgemäss zurückgibt oder Mietzahlungen schuldig bleibt.
Die wichtigsten Fakten zur Mietkaution in der Schweiz:
Die Kaution beträgt maximal drei Monatsmieten (Nettomiete ohne Nebenkosten). Der Vermieter darf keine höhere Kaution verlangen – das ist gesetzlich in Art. 257e OR geregelt.
Die Kaution muss auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter darf die Kaution nicht auf einem eigenen Konto verwahren oder anderweitig verwenden.
Die Zinsen auf dem Sperrkonto gehören dem Mieter. Allerdings sind die Zinsen auf Sparkonten in der Schweiz derzeit so gering, dass dies praktisch keine Rolle spielt.
Alternativ zur Barkaution gibt es Kautionsversicherungen (z.B. von SmartCaution, firstcaution oder goCaution). Hier zahlt der Mieter eine jährliche Prämie (ca. 5% der Kautionssumme) statt die gesamte Summe zu hinterlegen. Der Vorteil: Das Kapital bleibt frei verfügbar. Der Nachteil: Die Jahresprämie ist eine laufende Ausgabe ohne Rückfluss.
Wann darf die Verwaltung Geld einbehalten?
Nicht jeder Mangel bei der Wohnungsübergabe berechtigt den Vermieter zu einem Abzug von der Kaution. Das Schweizer Mietrecht unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung und übermässiger Beanspruchung oder Schäden.
Normale Abnutzung – kein Abzug:
Die Wohnung wird im Laufe einer Mietdauer ganz natürlich abgenutzt. Diese Abnutzung hat der Vermieter mit dem Mietzins bereits abgegolten. Beispiele für normale Abnutzung:
- Leichte Verfärbungen von Wänden durch Sonneneinstrahlung
- Druckstellen im Teppich von schweren Möbeln
- Leichte Gebrauchsspuren an Türklinken und Lichtschaltern
- Leichte Kratzer auf Parkettböden (Gebrauchsspuren)
- Abgegriffene Küchenarbeitsflächen
- Nachlassende Fugendichtungen
Übermässige Abnutzung oder Schäden – Abzug möglich:
- Tiefe Kratzer, Dellen oder Wasserschäden im Parkett
- Nikotin-vergilbte Wände und Decken
- Beschädigte Sanitäranlagen (Sprünge in Lavabo, WC)
- Brandlöcher in Teppichen oder Böden
- Beschädigte Türen oder Fenster
- Nicht professionell durchgeführte Reinigung
- Fehlende Einrichtungsgegenstände (Tablare, Schlüssel)
Entscheidend bei Abzügen ist die sogenannte Lebensdauertabelle, die vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV) gemeinsam herausgegeben wird. Sie legt fest, wie lange Einrichtungsgegenstände und Materialien «leben» sollen. Beispiel: Ein Teppich hat eine Lebensdauer von 10–15 Jahren. Wenn der Teppich bei Einzug bereits 12 Jahre alt war, darf für dessen Ersatz nichts oder nur ein minimaler Betrag verrechnet werden – unabhängig davon, ob der Mieter ihn beschädigt hat.
So schützen Sie Ihre Kaution – 7 konkrete Massnahmen
Mit diesen Massnahmen minimieren Sie das Risiko von Kautionsabzügen erheblich:
- 1Einzugsprotokoll sorgfältig ausfüllen: Bei Einzug erhalten Sie ein Protokoll, in dem Sie den Zustand der Wohnung dokumentieren. Nehmen Sie sich Zeit dafür! Notieren Sie jeden bestehenden Mangel – auch kleine Kratzer, verfärbte Fugen oder klebrige Fenstergriffe. Fotografieren Sie alles mit Datum. Dieses Protokoll ist Ihr wichtigstes Beweismittel, falls bei Auszug Mängel beanstandet werden, die bereits bei Einzug bestanden.
- 1Schäden während der Mietdauer sofort melden: Wenn etwas kaputtgeht oder beschädigt wird, informieren Sie die Verwaltung sofort schriftlich (E-Mail genügt). So vermeiden Sie, dass bei Auszug die Frage aufkommt, wann der Schaden entstanden ist.
- 1Professionelle Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie buchen: Dies ist der wichtigste Schutz gegen reinigungsbezogene Abzüge. Mit der Abnahmegarantie liegt das Risiko bei der Reinigungsfirma, nicht bei Ihnen. Falls die Verwaltung Reinigungsmängel beanstandet, bessert die Firma kostenlos nach.
- 1Kleine Reparaturen selbst erledigen: Bohrlöcher füllen, Kratzer ausbessern, lose Türgriffe festziehen. Material dafür kostet wenige Franken, kann aber Abzüge von hunderten Franken verhindern.
- 1Fotos bei Auszug machen: Fotografieren Sie jeden Raum und jedes Detail nach der Reinigung und vor der Übergabe. Bei einem Streit sind Fotos mit Datum die beste Beweisgrundlage.
- 1Bei der Abnahme dabei sein: Nehmen Sie wenn möglich persönlich an der Wohnungsübergabe teil. So können Sie sofort auf Beanstandungen reagieren und Ihre Position vertreten.
- 1Protokoll genau lesen: Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll erst, wenn Sie es vollständig gelesen haben. Tragen Sie Vorbehalte ein, wo nötig.
Fristen und Ihre Rechte bei der Kautionsrückgabe
Nach der Wohnungsübergabe beginnt die Frist für die Rückgabe der Kaution. Die genauen Regeln sind im Schweizer Obligationenrecht festgelegt:
Mängelrüge: Die Verwaltung muss offensichtliche Mängel sofort bei der Abnahme oder innert weniger Tage schriftlich rügen. Später entdeckte versteckte Mängel müssen innert «nützlicher Frist» (üblicherweise sofort nach Entdeckung) gemeldet werden.
Kautionsfreigabe: Die Bank gibt die Kaution nur frei, wenn beide Parteien (Mieter und Vermieter) zustimmen – oder nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten, wenn der Vermieter keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat. In der Praxis wird die Kaution oft innerhalb von 1–3 Monaten nach der Übergabe freigegeben, sofern keine Streitigkeiten bestehen.
Bei Uneinigkeit über Abzüge haben Sie folgende Optionen:
- Verlangen Sie eine detaillierte, schriftliche Aufstellung aller Forderungen mit Begründung
- Kontaktieren Sie den Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Ihres Kantons für eine kostenlose Erstberatung
- Wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks – das Verfahren ist kostenlos und in der Regel schnell
- Erst wenn die Schlichtung scheitert, kann der Fall vor das Mietgericht gehen
Tipp: Verlangen Sie nach einer beanstandungsfreien Abnahme eine schriftliche Bestätigung, dass keine Forderungen bestehen. Mit diesem Dokument können Sie bei der Bank die sofortige Freigabe der Kaution beantragen.